Die Anwaltskanzlei Mustafa Üstün ist seit 2008 in Kassel ansässig. Hier engagiert sich Rechtsanwalt Üstün im Bereich Scheidungsrecht. Durch seine langjährige Erfahrung als Scheidungsanwalt findet er stets für seine Mandanten bedarfsgerechte Lösungen. Rechtsanwalt Üstün ist Fachanwalt für Familienrecht. Er berät auf Deutsch und Türkisch.

Sie wollen sich scheiden lassen? Dann sollten Sie bestens darüber informiert sein. Als Fachanwalt für Familienrecht habe ich bereits sehr viele Scheidungsverfahren in Kassel und Umgebung erfolgreich abgeschlossen.

Hier habe ich die für Sie wichtigsten Punkte für eine Scheidung zusammengefasst: Eine Ehe in Deutschland kann nur durch einen Richter geschieden werden. Eine Scheidung setzt voraus, dass die Ehe gescheitert ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft mit dem Ehepartner nicht mehr besteht und auch nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute die häusliche Gemeinschaft in der Zukunft wiederherstellen.

Es reicht aus, wenn nur einer der Ehegatten die Ehe als gescheitert ansieht. Auf die Gründe für das Scheitern kommt es dabei nicht an.

1. Ablauf einer Scheidung

Der Ablauf eines Scheidungsverfahrens hängt davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt. Sie brauchen mindestens einen Rechtsanwalt, da vor dem Familiengericht Anwaltszwang herrscht.

Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, so ist zwischen den Ehepartnern in der Regel alles vereinbart und es muss nur noch der sogenannte Versorgungsausgleich vom Gericht durchgeführt werden. Es genügt bei einfach gelagerten Fällen, wenn nur ein Anwalt beauftragt. Der andere Ehegatte kann dann allerdings selber keine Anträge stellen. Er kann dann der Scheidung nur noch zustimmen. Bei einer streitigen Scheidung hingegen braucht jeder der Eheleute einen eigenen Anwalt.

Scheidungsantrag

Durch Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht beginnt das Scheidungsverfahren. Dies kann nur durch einen Rechtsanwalt geschehen. Beantragen Sie die Scheidung, so müssen Sie vorab die Gerichtskosten bezahlen, nicht aber wenn Sie Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen.

Wenn Sie seit mindestens einem Jahr von Ihrem Ehepartner getrennt leben und sich einvernehmlich scheiden lassen wollen, können Sie die Scheidung beantragen.

Stellt sich Ihr Ehepartner quer, können Sie dennoch nach einem Jahr Trennungszeit sich scheiden lassen. In diesem Fall muss aber dargelegt werden, dass Sie während des Trennungsjahres nicht wieder zueinander gefunden haben. Es dürfen keine Anzeichen vorliegen, dass Ihre Ehe doch nicht „gescheitert“ ist (z. B. Versöhnung). Nach drei Trennungsjahren gilt die Ehe endgültig als gescheitert.

Zustellung des Scheidungsantrags an den Ehepartner

Nach Zahlung der Gerichtskosten und Zugang des Antrags beim Familiengericht leitet das Gericht diesen per Post an Ihren Ehepartner weiter, alternativ nach Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe.

Dieser bekommt eine Frist zur Stellungnahme. Er kann in verschiedener Weise darauf reagieren: Er kann ihm zustimmen, ihn ablehnen oder einen eigenen Antrag stellen.

Als Scheidungsanwalt in Kassel achte ich darauf, dass die rechtlichen Voraussetzungen in Ihrem Scheidungsantrag dargelegt und nachgewiesen werden. Wichtig ist dabei vor allem, dass der Zeitpunkt der Trennung vorgetragen wird.

Versorgungsausgleich

Im Rahmen des Scheidungsverfahrens entscheidet das Familiengericht auch über den sog. Versorgungsausgleich, sofern Sie und Ihr Partner nichts Anderes geregelt haben. Die Eheleute erwerben Rentenanwartschaften (Rentenansprüche). Für die Zeit der Ehe werden die Anwartschaften der Eheleute untereinander ausgeglichen.

Dabei gilt der Halbteilungsgrundsatz. Das bedeutet, dass die erworbenen Rentenanwartschaften (gesetzliche Renten oder aber Betriebsrenten) hälftig geteilt werden. Jeder Ehegatte bekommt die Hälfte des anderen Ehegatten.

Nach Klärung der Rentenanwartschaften bzw. des Versorgungsausgleichs bestimmt das Familiengericht einen Scheidungstermin.

Scheidungstermin

Beim vom Gericht bestimmten Scheidungstermin müssen grundsätzlich beide Ehegatten persönlich anwesend sein.

Der Termin dauert in der Regel 15 Minuten.

Der Familienrichter fragt Sie, seit wann Sie getrennt leben, ob Sie beide geschieden werden wollen und wie hoch jeweils Ihr Einkommen ist. Das ist insofern entscheidend, als dass die Einkommen der Eheleute die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren bestimmen. Nach dem Grund für das Scheitern der Ehe fragt der Richter nicht.

Anschließend werden beide Ehepartner gefragt, ob die vom Gericht eingeholten Auskünfte der Rententräger zutreffen. Dann teilt das Familiengericht das Ergebnis seiner Berechnung zum Versorgungsausgleich mit. Ihr Scheidungsanwalt prüft dann, ob das Ergebnis des Gerichts mit seiner Berechnung übereinstimmt.

Eventuelle weitere Fragen werden vor Verkündung des Scheidungsurteils besprochen.

Soweit Sie sich mit Ihrem Ehepartner über die Scheidungsfolgen durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung geeinigt haben, kann diese im Termin vom Gericht protokolliert werden. Dafür müssen allerdings beide Ehepartner anwaltlich vertreten sein. Denkbar ist auch, eine Scheidungsfolgenvereinbarung außergerichtlich zu regeln (Stichwort: Ehevertrag). Dieser muss dann allerdings von einem Notar beglaubigt werden.

Wenn die Eheleute anwaltlich vertreten sind, kann auf Rechtsmittel verzichtet werden. Dies hat zur Folge, dass die Scheidung sofort rechtskräftig wird. Andernfalls wird das Urteil einen Monat nach der Zustellung rechtskräftig. Dies setzt dann voraus, dass die Eheleute keine Rechtsmittel einlegen.

Als Scheidungsanwalt in Kassel weiß ich genau, worauf im Scheidungsverfahren zu achten ist, damit Sie auf dem einfachsten und kostengünstigsten Weg zu Ihrem Ziel gelangen. Sprechen Sie mich an.

Ihr Scheidungsanwalt in Kassel – Rechtsanwalt Mustafa Üstün
Ihr Scheidungsanwalt in Kassel - Rechtsanwalt Mustafa Üstün

Die Kanzlei von Rechtsanwalt Üstün liegt zentral und verkehrsgünstig in der Innenstadt von Kassel.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Kanzlei am besten über die Haltestellen „Rathaus“ und „Friedrichsplatz“ zu erreichen. Beide liegen nur wenige Gehminuten entfernt. Für Autofahrer stehen in unmittelbarer Umgebung zahlreiche kostenpflichtige Parkhäuser (z.B. das Parkhaus „Galeria Kaufhof“) sowie der öffentliche Parkplatz „Obere Karlsstraße“ zur Verfügung.
Rechtsanwalt Üstün ist Fachanwalt für Familienrecht und hat langjährige Erfahrung in der Betreuung von Scheidungsverfahren in Kassel. Er berechnet nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren für die Durchführung einer Ehescheidung. Günstiger können Sie sich nicht scheiden lassen!

2. Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Scheidung?

Ein Scheidungsverfahren dauert in der Regel vier Monate. In manchen Fällen ein Jahr. Zu Verzögerungen kommt es häufig, wenn sich die Ehepartner über die Scheidungsfolgen nicht einigen können.

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie?

Die Ehegatten können auch innerhalb der Wohnung oder des Hauses getrennt leben. Der eine Ehegatte kann dann z.B. in der ersten und der andere in der zweiten Etage wohnen. Hierbei kommt es aber leider oft zu Auseinandersetzungen. Will keiner von den Ehegatten freiwillig ausziehen, dann kann einem Ehegatten die Wohnung oder das Haus zugewiesen werden und der andere zieht aus.

Was geschieht mit dem Hausrat?

Am besten finden Sie eine einvernehmliche Lösung zur Aufteilung des Hausrates. Ist dies nicht möglich, so wird der Hausrat durch den Richter gerecht und zweckmäßig aufgeteilt.

Was geschieht nach der Scheidung mit den gemeinsamen Konten?

Mein Rat: Lösen Sie während der Trennung die gemeinsamen Konten. Hebt Ihr Ehegatte größere Beträge von dem gemeinsamen Konto ab, so können Sie das zu viel abgehobene Geld zurückfordern.

Muss ich die Steuerklasse wechseln?

Haben Sie sich mit Ihrem Ehegatten auf eine Scheidung verständigt, so können Sie nur noch für das Jahr, in welchem Sie sich voneinander getrennt haben, gemeinsam veranlagt werden. Für das folgende Jahr müssen Sie die Steuerklassen bei Ihrem Finanzamt ändern.

Was ist eine Zugewinngemeinschaft?

Wenn Sie mit Ihrem Ehegatten keine anderslautende Vereinbarung geschlossen haben, dann leben Sie seit Ihrer Eheschließung im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Derjenige, der während der Ehe weniger Vermögen hinzugewonnen hat, kann daher vom anderen Ehegatten einen Zugewinnausgleich verlangen. Die Berechnung des Zugewinnausgleichs erfolgt, indem man das Anfangsvermögen jedes Ehegatten mit seinem Endvermögen vergleicht. Derjenige Ehegatte, der während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat, muss dem anderen Ehegatten die Hälfte von dem abgeben, was er mehr hinzugewonnen hat.

Beachten Sie, dass der Zugewinnausgleich nur auf Antrag vom anderen Ehegatten gezahlt wird. Kümmert sich der ausgleichsberechtigte Ehegatte nicht um dessen Beantragung, ist der andere nicht zu einem Hinweis auf den Zugewinnausgleich verpflichtet.

Wer bekommt das Sorgerecht für die Kinder?

Grundsätzlich erhalten beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht. Das ist auch im Sinne des Kindes, da das gemeinsame Kind zu beiden Elternteilen eine Beziehung halten soll. Will ein Elternteil gegen den Willen des anderen Partners das alleinige Sorgerecht beantragen, muss er schwerwiegende Gründe vortragen. So müsste der Nachweis erbracht werden, dass z. B. das Wohl des Kindes gefährdet wird.

Haben die Kinder Anspruch auf Unterhalt?

Kinder haben Anspruch auf Unterhalt, solange sie sich nicht selbst versorgen können.
Bei einer Trennung der Eltern leben die Kinder in der Regel bei einem Elternteil. Dies führt dann zu einer Trennung der Unterhaltspflichten.
Der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, essen und trinken, leistet den sog. Betreuungsunterhalt (Naturalunterhalt). Derjenige Elternteil, der sich nicht tagtäglich um die Kinder kümmert, hat die Kinder finanziell zu unterstützen (sog. „Barunterhalt“).

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem aktuellen Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils sowie dem Alter des Kindes. Ab dem 18. Geburtstag des Kindes müssen grundsätzlich beide Eltern Unterhalt zahlen.

Habe ich Anspruch auf Ehegattenunterhalt nach der Scheidung?

Beim Ehegattenunterhalt sind mehrere Unterhaltsarten voneinander zu unterscheiden.

Während man verheiratet ist, sind beide Ehepartner zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet. Der Unterhalt umfasst den Lebensbedarf der Eheleute und der gemeinsamen Kinder (sog. „Familienunterhalt“).

Mit der Trennung endet auch die Pflicht zum Familienunterhalt. Wenn der andere Partner auf die Hilfe des anderen angewiesen ist, kann er vom getrennten Partner Trennungsunterhalt verlangen. Eine Pflicht zur Selbstversorgung besteht nur dann, wenn dies von ihm erwartet werden kann. Dabei werden vom Gericht die frühere Erwerbstätigkeit und die Dauer der Ehe sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse beider Ehegatten berücksichtigt.

Der nacheheliche Unterhalt sollte im Scheidungsverfahren oder mit der Scheidung gemeinsam geregelt werden. Ist die Scheidung rechtskräftig, kann der bedürftige Ehepartner nachehelichen Unterhalt verlangen.
Das Gesetz verpflichtet jeden geschiedenen Ehepartner, für seinen Unterhalt selbst zu sorgen. Nur wenn der Ehepartner nach der Scheidung außerstande ist, sich selbst zu versorgen, hat er Anspruch auf nachehelichen Unterhalt. Die Dauer des nachehelichen Ehegattenunterhalts hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere der Dauer der Ehe.
Ich berate Sie hierzu gerne und sorge dafür, dass Sie das erhalten, was Ihnen rechtlich zusteht.

3. Scheidungskosten

Die Scheidungskosten setzen sich aus den Gerichts- und Anwaltskosten zusammen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem sog. Verfahrenswert, der sich aus dem Nettoeinkommen beider Ehegatten multipliziert mal 3 Monate berechnet. Beauftragen Sie mich mit Wahrnehmung Ihrer Scheidung, so zahlen Sie bei mir nur die gesetzlichen Mindestgebühren. Außer einer geringen Portopauschale entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Berechnen Sie hier die Anwalts- und Gerichtskosten für Ihre Scheidung und erfahren Sie schon jetzt, welche Kosten auf Sie zukommen:

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