Verkehrsunfälle sind trauriger Alltag auf deutschen Straßen. Jahr für Jahr kommen sie millionenfach vor. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit genügt – und schon ist es passiert. Praktisch jeder von uns kann in einen Autounfall verwickelt werden.

Dennoch wissen viele nicht, wie sie sich in dieser Situation richtig verhalten, was sie nach einem Unfall umgehend tun müssen und was sie besser lassen sollten. Hinzu kommt, dass Verkehrsunfälle unversehens und plötzlich geschehen. In einer solchen Ausnahmesituation ist es nicht einfach, einen klaren Kopf und den Überblick zu behalten.

Im Folgenden gibt Rechtsanwalt Mustafa Üstün, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Experte für Verkehrsunfallrecht, Tipps für das richtige Verhalten nach einem Autounfall sowie Antworten auf häufige rechtliche Fragen rund um das Thema Verkehrsunfall und Unfallregulierung.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsunfall in Kassel: Mustafa Üstün
Mustafa Üstün - Rechtsanwalt für Autokauf in KasselBei juristischen Fragen zum Thema Verkehrsunfall und Unfallregulierung ist Rechtsanwalt Mustafa Üstün Ihr Ansprechpartner in Kassel. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Spezialist für Verkehrsunfallrecht. Mit Sachkunde und Engagement ist er an Ihrer Seite, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt waren und es um die Durchsetzung Ihrer Rechte oder die Abwehr von Ansprüchen des Unfallgegners geht. Rechtsanwalt Üstün übernimmt die gesamte Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls, auch den kompletten Schriftwechsel mit Versicherungen, Gutachtern und anderen beteiligten Stellen.

1. Was ist nach einem Unfall zu tun?

Eine ungesicherte Unfallstelle stellt eine erhebliche Gefahr dar. Der erste Schritt sollte deshalb immer deren Absicherung sein. Gab es bei dem Unfall Verletzte, so sind Sie dazu verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Bei schweren Verletzungen ist auch ein Krankenwagen bzw. Notarzt zu rufen.

Bei Unfällen mit hohen Sachschäden und/oder Verletzten sowie Autobahn-Unfällen muss außerdem die Polizei verständigt werden. Ebenso wenn der Unfallgegner flüchtig ist. In allen anderen Fällen muss abgewogen werden. Ist Ihr Auto nicht mehr fahrbereit, so ist auch ein Abschleppdienst zu rufen

Wenn keine Polizei mit vor Ort ist, sollten Sie in jedem Fall Kennzeichen, Personalien und Adresse des anderen Fahrzeugführers bzw. -halters und seine Versicherungsdaten notieren. Vermerken Sie außerdem das Datum und die genaue Unfallzeit sowie die Unfallstelle.

Dokumentieren Sie den Unfall und sichern Sie Beweise. Nützlich sind Handyfotos von den Unfallfahrzeugen, von Beschädigungen, Unfallspuren, genauer Lage der Unfallstelle usw. Auch eine ergänzende Skizze kann hilfreich sein. Gibt es Zeugen, sollten Sie sich deren Namen und Kontaktdaten aufschreiben. Falls Sie selbst verletzt wurden, ist es ratsam, zeitnah einen Arzt aufzusuchen. Auch leichtere Verletzung sollten dokumentiert werden.

Nachdem soweit alles erledigt ist und Sie die Unfallstelle geräumt haben, sollten Sie noch Ihre Versicherung informieren, ihr also den Schaden melden. Dies muss nicht sofort, sollte aber innerhalb weniger Tage geschehen. Der nächste Weg sollte Sie dann zum Anwalt führen.

2. Was sollten Sie nach einem Unfall unterlassen?

  • Weder der Polizei noch dem Unfallgegner gegenüber sollten Sie Angaben zum Unfallhergang machen oder gar Ihre Schuld eingestehen. Ohne vorherigen Rechtsrat sollten Sie auch keinen Unfallbericht o.ä. ausfüllen.
  • Lassen Sie sich nach einem Unfall auf keinerlei Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung ein. Nehmen Sie zu dieser am besten selbst gar keinen Kontakt auf, sondern überlassen Sie die Meldung des Schadens einem Fachanwalt für Verkehrsrecht.
  • Lassen Sie sich auch anwaltlich beraten, bevor Sie ein Sachverständigengutachten beauftragen, ein Ersatzfahrzeug mieten oder einen Reparaturauftrag bei einer Werkstatt erteilen. Auch hierbei kann man schwerwiegende Fehler machen. Mustafa Üstün ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Experte für Verkehrsunfallrecht. Rufen Sie an! Sie bekommen nach einem Verkehrsunfall immer zeitnah einen Termin.
Ihre Anfahrt zum Anwalt für Unfallrecht in Kassel – Rechtsanwalt Mustafa Üstün
Ihr Scheidungsanwalt in Kassel - Rechtsanwalt Mustafa Üstün

Meine Kanzlei finden Sie in der Oberen Königsstr. 12 in 34117 Kassel, direkt neben dem Telekom Shop Kassel.
Hier verkehren die Straßenbahnlinien 1,3,4 5, 6 und 8. Die Haltestellen „Friedrichsplatz“ und „Rathaus/Fünffensterstraße“ liegen nur wenige Gehminuten entfernt.
Mandanten mit Pkw finden in unmittelbarer Nähe meiner Kanzlei zahlreiche Parkmöglichkeiten, so z.B. das Parkhaus „Galeria Kaufhof“ (Anfahrt über die Obere Königstraße) und den öffentlichen Parkplatz „Obere Karlstraße“.

3. Wer ist bei einem Unfall schuld?

Hat es einmal „gekracht“, kommt es meist schnell zu Diskussionen oder Streit über die Unfallschuld.

Gefährdungshaftung für Betriebsgefahr

Was viele nicht wissen: Fahrzeughalter trifft grundsätzlich eine so genannte „Gefährdungshaftung“. Sie müssen daher auch dann mit haften, wenn der andere Unfallbeteiligte die Hauptschuld an dem „Crash“ trägt. Der Grund: Allein durch die Nutzung des Kraftfahrzeugs haften Sie für die „Betriebsgefahr“, die von diesem ausgehen kann.

Lässt sich die Schuldfrage bei einem Autounfall nicht genau klären, haften beide Fahrer oft zu jeweils 50 Prozent. Nur bei einem von Ihnen gänzlich unverschuldeten Unfall, den Sie auch durch die äußerste mögliche Sorgfalt nicht hätten abwenden können, sind Sie aus dem Schneider. Dann werden auch Ihre Anwaltskosten komplett von der Gegenseite getragen.

Auffahrunfälle und Spurwechsel

Bei typischen Auffahrunfällen greift die Vermutung, dass der Hintermann die Schuld trägt. Das Gegenteil muss er dann erst einmal beweisen. Anders sieht es aus, wenn entweder mehr als zwei Fahrzeuge ineinander gefahren sind (Kettenunfälle), der Vordermann unerwartet stark gebremst hat oder wenn dem Unfall ein Spurwechsel vorausgegangen ist.

Wer die Spur wechselt, den trifft nach der StVO eine besondere Sorgfaltspflicht. Bei einem Auffahrunfall mit nachweislichem Spurwechsel des Vordermanns spricht deshalb ein so genannter Anscheinsbeweis dafür, dass der Spurwechselnde der Schuldige ist. Er muss dann ggf. beweisen, dass der Hintermann (mit) schuld ist.

4. Wann macht man sich wegen Unfallflucht strafbar?

Beteiligte eines Verkehrsunfalls müssen grundsätzlich am Unfallort anwesend bleiben und so zugunsten anderer Beteiligter/Geschädigter die Feststellung ihrer Person, ihres Fahrzeugs und der Art ihrer Beteiligung ermöglichen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht) ist nach § 142 StGB strafbar, selbst wenn bei dem Crash nur kleinere Schäden oder Kratzer entstanden sind.

Manchmal ist allerdings überhaupt niemand vor Ort, der die genannten Feststellungen treffen könnte, z.B. wenn Sie als Unfallfahrer ein geparktes Auto angefahren haben. In diesem Fall sind Sie dazu verpflichtet, eine angemessene Zeit auf dessen Eigentümer zu warten.

Sollte der Geschädigte nach einer angemessenen Wartezeit (je nach Umständen, Schadenshöhe und Wahrscheinlichkeit des Eintreffens anderer Personen etwa eine halbe bis eine Stunde) nicht auftauchen und haben Sie keine Möglichkeit, die Polizei zu informieren (kein Handyempfang o.ä.), dürfen Sie sich zwar entfernen, haben den Unfall danach aber umgehend auf der nächsten Polizeiwache zu melden.

Was viele nicht wissen: Keinesfalls dürften Sie einfach nur einen Zettel mit Ihrer Adresse hinterlassen und sich dann entfernen!

Bei Fahrerflucht droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe kann gemildert werden, wenn Sie nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs mit nur geringem Sachschaden innerhalb von vierundzwanzig Stunden die Feststellungen freiwillig nachträglich ermöglichen (Selbstanzeige). Manchmal sieht das Gericht in solchen Fällen so genannter „tätiger Reue“ auch ganz von einer Strafe ab.

5. Welche Ansprüche haben Geschädigte?

Geschädigte eines Verkehrsunfalls können eine Reihe von Ansprüchen geltend machen. Diese reichen von Kostenerstattungen und Schadensersatz bis zu Schmerzensgeld bei Personenschäden. Hier ein Überblick über die wichtigsten Ansprüche im Zusammenhang mit der Unfallregulierung:

Fahrzeugreparatur oder Wiederbeschaffungswert

Wurde ihr Fahrzeug beschädigt, so können Sie vom Unfallverursacher Ersatz der Reparaturkosten verlangen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie den Schaden auch wirklich reparieren lassen oder Ihr Auto z.B. im zerkratzten Zustand weiterfahren. Solche nur „fiktiven Kosten“ werden dann allerdings i.d.R. etwas niedriger angesetzt als die bei einer tatsächlichen Instandsetzung.

Macht eine Reparatur aufgrund der Schwere der Schäden keinen Sinn oder ist sie schlicht nicht mehr möglich, so können Sie stattdessen den Wiederbeschaffungswert des Kfz beanspruchen. War Ihr Auto allerdings z.B. schon recht alt, so dürfte dieser Betrag eher gering ausfallen. Mehr Geld als Sie ein gleichwertiges Fahrzeug kosten würde, steht Ihnen nicht zu. Außerdem müssen Sie sich das, was Sie für Ihren Unfallwagen möglicherweise noch bekommen können (Restwert), anrechnen lassen.

Fahrzeug-Wertminderung

Unfallwagen haben nicht mehr denselben Wert wie unbeschädigte Fahrzeuge. Insbesondere im Falle eines Weiterverkaufs müssten Sie Einbußen hinnehmen („merkantiler Minderwert“). Auch dieser unfallbedingte Minderwert ist Ihnen daher auszugleichen.

Gutachterkosten

Ist die Höhe Ihres Schadens nicht ganz klar oder strittig, so kann oft nur ein Gutachten helfen. Die Gutachterkosten können Sie vom Unfallverursacher ersetzt verlangen. Ausgenommen sind Bagatellschäden von einigen hundert Euro, bei denen sich dieser Aufwand nicht lohnen würde. Geben Sie deshalb kein teures Gutachten in Auftrag, ohne vorab zu klären, ob die Kosten auch wirklich erstattet werden!

Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten

Solange Ihnen Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht zur Verfügung steht, weil es in Reparatur ist oder Sie sich nach einem Totalschaden erst ein neues kaufen müssen usw., haben Sie auch Anspruch auf einen gleichwertigen Mietwagen, sofern Sie auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Es steht Ihnen aber auch frei, sich stattdessen den Ihnen entgangenen Nutzungsausfall in Geld erstatten zu lassen.

Arztkosten und Schmerzensgeld

Bei schwereren Unfällen geht es oft nicht nur um Sachschäden, sondern sogar um Verletzungen. Auch für Ihre Heilbehandlungskosten hat der Unfallverursacher aufzukommen.

Davon zu unterscheiden ist ein möglicher Schmerzensgeldanspruch. Bei diesem geht es nicht um den Ersatz von Kosten, sondern um einen Ausgleich und um Genugtuung für immaterielle Schäden (Schmerzen, Leiden usw.). Ein Schmerzensgeldanspruch setzt allerdings immer voraus, dass der Unfallverursacher vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Rechtsanwalt Mustafa Üstün berät und vertritt Sie in allen Rechtsfragen, die sich bei einem Verkehrsunfall stellen. Direkt nach dem Unfall ist er Ihr Ansprechpartner und sagt Ihnen, wie Sie sich verhalten sollten. Von der Klärung der Schuldfrage bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen ist er für Sie da. Ob es um die Erstattung von Reparatur-, Mietwagen oder Gutachterkosten geht, um den Ersatz von Behandlungskosten oder um Schmerzensgeldansprüche. Rechtsanwalt Üstün ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat in Kassel schon zahlreiche unfallrechtliche Verfahren erfolgreich begleitet.