BGH zu Cannabis
Der Bundesgerichtshof befasst sich in diesem Urteil zum Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis mit 1. Strafbarkeit bei Handel + Eigenkonsum sowie 2. Einziehung.
Der Bundesgerichtshof befasst sich in diesem Urteil zum Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis mit 1. Strafbarkeit bei Handel + Eigenkonsum sowie 2. Einziehung.
Das OLG Hamm bejaht die Verwertbarkeit von Anom-Daten. Das bedeutet, dass die Beweise, die über den Kryptomessenger-Dienst Anom gewonnen werden, auch verwertet dürfen. Dabei müssen die Ermittler lediglich die Schranken des § 100e Abs. 6 StPO beachten.
Die Strafsenate des BGH bestrafen derzeit noch unterschiedlich, wenn der Handel von Cannabis mit dem Konsum von Cannabis zusammenfällt. Daher hat der 2. Strafsenat dem Großen Senat seinen Fall vorgelegt und beantragt, eine einheitliche Rechtsprechung festzulegen. Nachstehend werden die unterschiedlichen Entscheidungen der Senate dargestellt.