Verwertbarkeit von ANOM-Daten

Das OLG Hamm bejaht die Verwertbarkeit von Anom-Daten. Das bedeutet, dass die Beweise, die über den Kryptomessenger-Dienst Anom gewonnen werden, auch verwertet dürfen. Dabei müssen die Ermittler lediglich die Schranken des § 100e Abs. 6 StPO beachten.

Kategorie: BtmG & KCanG, Strafrecht

Strafbarkeit bei Handel und Konsum mit Cannabis

Die Strafsenate des BGH bestrafen derzeit noch unterschiedlich, wenn der Handel von Cannabis mit dem Konsum von Cannabis zusammenfällt. Daher hat der 2. Strafsenat dem Großen Senat seinen Fall vorgelegt und beantragt, eine einheitliche Rechtsprechung festzulegen. Nachstehend werden die unterschiedlichen Entscheidungen der Senate dargestellt.

Kategorie: BtmG & KCanG, Strafrecht