Vorsätzliche Ordnungswidrigkeit bei 28 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung
Vorsätzliche Ordnungswidrigkeit bei 28 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung OLG Hamm, Beschluss vom 10.5.2016 – 4 RBs 91/16 Der Bußgeldrichter kann – ohne weitere Feststellungen zum Wissen und Wollen des Fahrzeugführers – von einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ausgehen, wenn der Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 % überschritten hat. Sachverhalt: Der Betroffene aus Höxter war bereits mehrfach […]