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Benutzung einer „Blitzer-App“ verstößt gegen § 23 Abs. 1b StVO

Blitzer-Apps verstoßen gegen § 23 Abs. 1b StVO Wer bei der Autofahrt eine Blitzer-App benutzt, verstößt gegen § 23 Abs. 1b StVO und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Das OLG Celle hat im November 2015 ein Urteil des Amtsgerichts Winsen/Luhe (Pressebericht OLG Celle) bestätigt. Ein Autofahrer hatte eine Rechtsbeschwerde eingelegt, weil er bei der Benutzung seines […]

Blitzer-Apps verstoßen gegen § 23 Abs. 1b StVO

Wer bei der Autofahrt eine Blitzer-App benutzt, verstößt gegen § 23 Abs. 1b StVO und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. Das OLG Celle hat im November 2015 ein Urteil des Amtsgerichts Winsen/Luhe (Pressebericht OLG Celle) bestätigt. Ein Autofahrer hatte eine Rechtsbeschwerde eingelegt, weil er bei der Benutzung seines Smartphones, auf dem eine Anwendung (App) installiert war, die vor Blitzern warnte.
Der Senat hat das Smartphone als ein technisches Gerät eingestuft, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt. Diese Einstufung greife, sobald die sogenannten Blitzer-Apps heruntergeladen und installiert werden. Ob die Anwendung einwandfrei funktioniere sei unerheblich, entscheidend sei die Absicht des Autofahrers, die Anwendung auch einsetzen zu wollen.