Verschweigen von Vorschäden
Das Oberlandesgericht Saarbrücken (Urteil vom 18.7.2019 – Aktenzeichen 4 U 102/17) hatte neulich eine Entscheidung über einen Verkehrsunfall zu treffen, bei dem die Schäden nicht eindeutig zuzuordnen waren. Dieser Umstand kommt leider immer wieder vor. Das kann für den Geschädigten zu erheblichen Problemen bei der Geltendmachung seiner Schadenspositionen führen.