Haftungsverteilung Kfz und Fußgänger
Haftungsverteilung Kfz und Fußgänger OLG München, Urteil vom 16.9.2016 – 10 U 750/13 Auch auf einem Fußgängerüberweg darf ein Fußgänger seine Bevorrechtigung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern weder erzwingen noch achtlos auf den Überweg treten; ein Verstoß gegen dieses Verhaltensgebot kann dem Fußgänger zum Mitverschulden (§ 9 StVG, § 254 BGB) gereichen. Kommt es bei einem Verkehrsunfall […]