OLG Schleswig: Abstand beim Überholen von Motorrädern – Hinweisbeschluss vom 2. Juni 2025 (7 U 23/25)
Das Oberlandesgericht Schleswig hat am 2. Juni 2025 in einem Verkehrsunfallsfall einen Hinweisbeschluss erlassen. Im Mittelpunkt stand die Frage des seitlichen Sicherheitsabstands beim innerörtlichen Überholen von Motorrädern. Das Gericht stellte klar: Ein Abstand von etwa einem Meter genügt in der Regel.