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VW-Abgas-Skandal – Was tun?

VW-Abgas-Skandal – Was tun? Am 18.09.2015 wurde bekannt, dass die Volkswagen AG die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipulierte, um die amerikanischen Abgaswerte zu umgehen. Betroffen sind Diesel-Fahrzeuge. Zu diesen Dieselfahrzeugen gehört vor allem die Motorreihe VW EA 189 mit 1,2, 1,6 und 2,0 Litern Hubraum. Dieser Motor wurde in den Jahren 2008-2015 in die Fahrzeuge eingebaut. […]

VW-Abgas-Skandal – Was tun?

Am 18.09.2015 wurde bekannt, dass die Volkswagen AG die Abgaswerte ihrer Fahrzeuge manipulierte, um die amerikanischen Abgaswerte zu umgehen. Betroffen sind Diesel-Fahrzeuge. Zu diesen Dieselfahrzeugen gehört vor allem die Motorreihe VW EA 189 mit 1,2, 1,6 und 2,0 Litern Hubraum. Dieser Motor wurde in den Jahren 2008-2015 in die Fahrzeuge eingebaut.

Diese Fahrzeuge stoßen mehr Stickoxide aus, als ursprünglich beim Verkauf angegeben.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Käufer ein Fahrzeug gekauft hat, dessen Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Dies wiederum stellt einen Mangel dar. Folglich kann der Käufer seine Gewährleistungsrechte geltend machen.

 

1. Ist Ihr Fahrzeug betroffen?

Zunächst müsste festgestellt werden, ob Ihr Fahrzeug von dem Abgas-Skandal betroffen ist. Lassen Sie Ihre Verträge, sei es ein Gebrauchtwagen, ein Leasingfahrzeug oder eine Neubestellung durch fachkundige Rechtsanwälte überprüfen.

Bei Bedarf überprüft meine Kanzlei Ihren Vertrag. Wir sind bundesweit tätig.

Rufen Sie uns gleich an oder informieren Sie uns über das Kontaktformular.

 

2. Verjährungshemmende Maßnahmen einleiten

Sobald Sie festgestellt haben, dass Ihr Fahrzeug von der Abgasmanipulation betroffen ist, sollten Sie umgehend den Mangel beim Verkäufer (Achtung: Nicht direkt bei VW!) melden. In der Regel wird es ein Autohaus sein.

Achten Sie auf die Verjährungsfristen. Wenn Sie den Mangel „zu spät“ melden, könnten Sie Ihre eigenen Rechte ausschließen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt beim Kaufvertrag zwei Jahre.

 

ACHTUNG:

Es gibt Ausnahmen von der Regel, z. B. durch wirksame AGB. Es gibt Autohäuser, die versuchen die Gewährleistungsrechte gänzlich auszuschließen oder aber die Verjährungsfrist zu kürzen.

Auf Wunsch können wir für Sie unverzüglich verjährungshemmende Maßnahmen einleiten. Hier empfiehlt sich ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht. Nutzen Sie einfach das Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

 

3. Ihre Rechte

Zunächst müsste der Verkäufer dazu aufgefordert werden, nachzubessern. Dabei haben Sie ein Wahlrecht! Sie können die Reparatur oder einen Austausch verlangen.

Problematisch ist in diesem Fall, dass der Mangel nicht behoben werden kann, ohne dass es zu einer Leistungseinbuße kommt. Wenn die Abgase reduziert werden, müsste auch die Leistungskraft des Motors gedrosselt werden.

Daher können weitere Ansprüche entstehen, wie etwa Rücktritt und oder Schadenersatz. Beim Rücktritt wird das Rechtsgeschäft rückabgewickelt, d. h. Sie geben das Fahrzeug zurück und kriegen dafür den Kaufpreis zurückerstattet.

Melden Sie noch heute den Schaden beim Verkäufer und sichern Sie Ihre Rechte!

Ich helfe Ihnen dabei.