Herstellergarantie als Beschaffenheitsmerkmal
Herstellergarantie als Beschaffenheitsmerkmal BGH, Urteil vom 15.6.2016 – VIII ZR 134/15 Zum Sachverhalt Der Kläger begehrt die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Audi TT RS Coupe. Der Beklagte Kfz-Händler hatte dieses Fahrzeug auf einer Internetplattform mit der Beschreibung „inklusive Audi-Garantie bis 11/2014“ zum Verkauf angeboten. Der Kläger erwarb das Fahrzeug am […]