BGH zur fiktiven Abrechnung einer KFZ-Reparatur
Der BGH (Urt. v. 15.07.2014 – VI ZR 313/13) hat entschieden, dass der Schädiger den Geschädigten, der fiktiv abrechnet, auch noch im Rechtsstreit auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Werkstatt verweisen kann.
Hinweis für die Praxis
Der Geschädigte, der den Schaden bereits behoben hat und auf Schadenersatz klagt, muss damit rechnen, dass im Rechtsstreit noch die gegnerische Kfz-Versicherung den Kläger auf eine Werkstatt verweist, die zu günstigeren Bedingungen repariert und allein dadurch bereits einen Teil seiner Schadenersatzforderung nicht ersetzt bekommt.