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OLG Schleswig: Abstand beim Überholen von Motorrädern – Hinweisbeschluss vom 2. Juni 2025 (7 U 23/25)

Das Oberlandesgericht Schleswig hat am 2. Juni 2025 in einem Verkehrsunfallsfall einen Hinweisbeschluss erlassen. Im Mittelpunkt stand die Frage des seitlichen Sicherheitsabstands beim innerörtlichen Überholen von Motorrädern. Das Gericht stellte klar: Ein Abstand von etwa einem Meter genügt in der Regel.

Was ist ein Hinweisbeschluss?

Ein Hinweisbeschluss ist eine Mitteilung des Gerichts an die Parteien. Damit gibt das Gericht seine vorläufige Rechtsauffassung bekannt. Häufig dient er dazu, einer Partei zu signalisieren, dass eine Berufung wenig Aussicht auf Erfolg hat. Im konkreten Fall zog die Klägerin nach dem Hinweis ihre Berufung zurück.

Bedeutung für die Praxis

Das OLG Schleswig schafft Klarheit für innerörtliche Überholvorgänge: Wer innerorts ein Motorrad überholt, muss einen seitlichen Abstand von etwa einem Meter halten. Mehr ist nicht zwingend
erforderlich. Für die Praxis im Verkehrsrecht bedeutet das:

  • Mehr Rechtssicherheit bei der Beurteilung von Unfallkonstellationen.
  • Klarere Maßstäbe für Ansprüche nach Verkehrsunfällen.
  • Eine Orientierungshilfe für Fahrerinnen und Fahrer, die innerorts überholen.

Fazit

Das Gericht hat mit diesem Hinweisbeschluss signalisiert: Ein seitlicher Abstand von rund einem Meter beim Überholen von Motorrädern ist ausreichend. Für Verkehrsteilnehmer bringt das mehr Klarheit – und für Mandanten im Verkehrsrecht eine bessere Planbarkeit von Prozessen.

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