Haftung des Radfahrers bei Vorfahrtsverletzung
Haftung des Radfahrers bei Vorfahrtsverletzung OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2017 – I-9 U 22/16 Das OLG Hamm hat zunächst den Vorfahrtsbereich im nicht beschilderten Rondell bestimmt, dann den Schutzzweck des Rechtsfahrgebotes umschrieben und schließlich die Haftung des Radfahrers, der die Vorfahrt verletzt und die Unaufmerksamkeit des bevorrechtigten Kraftfahrers gegeneinander abgewogen. Im Ergebnis haftet der […]