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OLG Stuttgart stärkt Rechte von Unfallbeteiligten – Urteil vom 10. Juni 2025 (6 U 151/24)

Am 17. April 2022 kam es in R. zu einem Verkehrsunfall: Die Klägerin fuhr mit ihrem VW Golf, ein Toyota Aygo der Gegenseite wendete und kam zum Stehen. Beim Spurwechsel kam es zur Kollision mit einem Audi A6. Die zentrale Streitfrage: Stand der Toyota schon still, als der Golf anfuhr?

Fehler der ersten Instanz (Landgericht Tübingen)

Das Landgericht Tübingen wies die Klage ab und legte die Schuld pauschal beiden Parteien zur
Last. Der Fehler: Das Gericht ignorierte den Vortrag der Klägerin, dass der Toyota bereits längere
Zeit stand. Es nahm keine Beweisaufnahme dazu vor, obwohl dieser Umstand für die Schuldfrage
entscheidend war. Damit verletzte das Gericht das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1
GG).

Entscheidung des OLG Stuttgart

Das OLG Stuttgart hob die Entscheidung auf: Das Landgericht habe den Sachverhalt nicht
vollständig aufgeklärt. Ob der Toyota stand, hätte geprüft und durch Zeugen geklärt werden
müssen. Der Fall wurde daher zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Bedeutung für die Praxis

Die Haftungsverteilung im Verkehrsrecht hängt oft von kleinen Details ab, wie etwa der Frage, ob
ein Fahrzeug bereits stand. Gerichte müssen jedes zentrale Vorbringen prüfen. Mandanten sollten
nach einem Unfall alle Details dokumentieren und vor Gericht vortragen – z. B. durch Fotos,
Zeugen oder Unfallskizzen.

Fazit

Das OLG Stuttgart macht deutlich: Wenn ein Gericht wesentliche Argumente oder Beweise
ignoriert, kann das Urteil aufgehoben werden. Gerade bei Verkehrsunfällen ist eine sorgfältige
Dokumentation und Beweisführung entscheidend.

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